Rubrik | vorbeug. Brandschutz |
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Thema | Gerichtsverfahren zu Nagelplatten-Bauten | 13 Beiträge |
Autor | Denn8is 8E., Menden / NW | 662352 |
Datum | 13.01.2011 13:16 MSG-Nr: [ 662352 ] | 4704 x gelesen |
Infos: | 13.01.11 VG Minden: Kontrolliertes Abbrennenlassen eines Supermarktes kein ordnungsgemäßer Brandschutz
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In My Humble Opinion - Meiner bescheidenen Meinung nach
Innenangriff
Geschrieben von Christian BraunAuf jeden Fall ist dies ein guter Rechtsspruch für die Feuerwehren.
Warum?
Nagelplattenbildergebäude sind genau so gefährlich wie vorher, da ändert an den Naturgesetzen auch ein Gerichtsurteil nichts dran. Durch da Gerichtsurteil hat man jetzt mehr, ja nach vorhandenen brandschutzstechnischen Vorrichtungen (die man kennen muß => Kennzeichnung oder Einsatzplan), abzuwägende Varianten, wie sicher das jetzt noch ist, außerdem wurde vom Gericht quasi gesagt daß man jetzt trotzdem versuchen soll das Gebäude zu halten, was vom Besitzer ja oftmals nicht erwünscht ist (siehe meinen andere Beitrag von gerade).
IMHO war es vor dem Gerichtsurteil besser, jetzt kommt man in Bedrängnis/Versuchung je nach Lage doch noch im IA was zu retten und gefährdet dadurch unnötig Einsatzkräfte
mit kameradschaftlichen Grüßen
Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes!
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