Rubrik | vorbeug. Brandschutz |
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Thema | Gerichtsverfahren zu Nagelplatten-Bauten | 13 Beiträge |
Autor | Fran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern) | 662369 |
Datum | 13.01.2011 14:50 MSG-Nr: [ 662369 ] | 4462 x gelesen |
Infos: | 13.01.11 VG Minden: Kontrolliertes Abbrennenlassen eines Supermarktes kein ordnungsgemäßer Brandschutz
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Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren (AGBF), freiwilliger Zusammenschluss der Leiter der Berufsfeuerwehren Deutschlands
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
Landesfeuerwehrverband
Vorbeugender Brandschutz
Hallo,
ja, war parallel gemacht. Habs eben schon mit einem Schmunzeln übers ganze Gesicht überflogen und für gut befunden, eine Entscheidung im Sinne des gültiges Baurechts und der Absichten der FK Bauaufsicht (und natüüüürlich der AGBF, um hier mal etwas zu bauchpinseln ;-))
Nagelplattenbinder bleibt Nagelplattenbinder, der Rest ist im Sinne des Grundsatzpapiers und wie schon geschrieben im Sinne der DIN 1055-100 als ETB.
Viel BoHei um nichts.
Grüßla,
FP
Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin.
Tue zehn Jahre lang Gutes, und niemand wird es bemerken. Eine Stunde lang Böses getan, und Ruhm ist dir gewiss. - Samurai-Weisheit
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LFV Bayern - Fachbereich 4: Vorbeugender Brandschutz
Informationen aus dem Fachbereich 4 VB
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