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1.) Notfallsanitäter
2.) Notfallseelsorge oder auch Notfallbegleitung ist psycho-soziale und seelsorgerische Krisenintervention im Auftrag der Kirchen in der Gesellschaft, ohne Missionsansatz.
Sie ist darauf ausgerichtet Opfer, Angehörige, Beteiligte und Helfer von Notfällen (Unfall, Katastrophe) in der akuten Krisensituation zu beraten und zu stützen.
1.) Notfallsanitäter
2.) Notfallseelsorge oder auch Notfallbegleitung ist psycho-soziale und seelsorgerische Krisenintervention im Auftrag der Kirchen in der Gesellschaft, ohne Missionsansatz.
Sie ist darauf ausgerichtet Opfer, Angehörige, Beteiligte und Helfer von Notfällen (Unfall, Katastrophe) in der akuten Krisensituation zu beraten und zu stützen.
RubrikKatastrophenschutz zurück
ThemaGW-A/S Bayern Konzept72 Beiträge
AutorAdri8an 8R., Bergrheinfeld/Wuppertal / Bayern662881
Datum17.01.2011 11:17      MSG-Nr: [ 662881 ]27779 x gelesen
Infos:
  • 16.01.11 Strahlenschutzfahrzeug beim ABC-Zug München-Land: Technik
  • 16.01.11 Strahlenschutzfahrzeug beim ABC-Zug München-Land: Pressemitteilung

  • Moin,

    Geschrieben von Sebastian SchöttnerMANN


    Wir atmen jetzt mal schön durch und kommen zu einem zivilisierten Umgangston zurück, gibt nämlich keinen Grund zur Aufregung.

    Zwar mag es sein, dass du diese Diskussion schon öfters geführt hast, und daher Wert auf solche Aussagne legst:

    Geschrieben von Sebastian Schöttnerb) Dieses Fahrzeug ist ein Fahrzeug des Katastrophenschutzes des Landes Bayern für den Schutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen und KEIN *Ironie an* Feuerwehrspielzeugauto *Ironie aus*

    Mir brauchst du das aber nicht zu erklären, ändert aber nix an meiner zugrundeliegenden Kritik.

    Geschrieben von Sebastian SchöttnerJeder Landkreis hat einen Katalog mit Optionen zur Auswahl bekommen, was habt Ihr
    angegeben?


    Keine Ahnung, ich bin da nur ein ganz kleines Licht.

    Apropos Optionen: Muss ein guter Aufbau-Hersteller sein, der unterschiedlichen Optionen ohne Preisunterschiede herstellen kann.


    Geschrieben von Sebastian Schöttnerc) Wer geglaubt hat, dass er einen GW/AS nach Norm hingestellt bekommt, der mag nun sicherlich enttäuscht sein, vergisst jedoch, für welchen Zweck dieses Fahrzeug primär erstellt wurde, nämlich die NFS Bayern.

    Schön und gut, aber auch dieses "Strahlenschutzfahrzeug" kann mit all seiner Besatzung keine NFS bemannen, oder?

    Geschrieben von Sebastian SchöttnerAnstatt dankbar zu sein, dass der Freistaat Bayern ein Fahrzeug zur Verfügung stellt, welches für die kommunale Gefahrenabwehr mitbenutzt werden kann, wird nach Auslieferung herumlamentiert, warum kein GW/AS nach "örtlichen Gegebenheiten" in der Halle steht.

    Ich bin für gar keine Fahrzeuge "dankbar"...es gibt Aufgabenträger, die für die Erledigung von bestimmten Aufgaben zuständig sind, und dafür stellen die u.a. Fahrzeuge zur Verfügung, erfüllen damit also nur ihre Pflicht...

    Es geht nicht um die örtlichen Gegebenheiten, sondern um den zugrundeliegenden Ansatz der Entwicklung dieses Fahrzeuges. M.W. ist der ABC-Zug M/L der einzige, der noch als Regieeinheit mit eigenen Kräften und einziger Aufgabe den ABC-Einsatz hat.
    Alle anderen ABC-Züge (man möge mich hier korrigieren) sind dezentral aufgestellt... mag es da nicht sein, dass dort andere Gegebenheiten vorhanden sind, wie z.B. der "Nicht-Bedarf" von Personaltransport-Kapazität (weil man nämlich z.B. gar nicht mehr bemannen kann als das Fahrzeug seines Konzeptes nach vorsieht, weil man als Feuerwehr mit einer Komponente noch andere Aufgaben in einer solchen Lage hat)?


    mkG
    Adrian Ridder

    Take Care, Be Careful, Stay Safe!

    deutscher Teil von firetactics.com

    atemschutzunfaelle.eu

    "Die Grenze der Zurechnung ist erreicht, wenn sich der Rettungsversuch von vornherein als sinnlos oder mit
    offensichtlich unverhältnismäßigen Wagnissen verbunden und damit als offensichtlich unvernünftig darstellt.
    Dies ist der Fall, wenn die Risikofaktoren in einer objektivierten ex-ante-Betrachtung so gewichtig sind, dass
    auch unter angemessener Berücksichtigung der psychischen Drucksituation der Rettungskräfte deutlich ist,
    dass die (weitere) Durchführung der Rettungsaktion zu einem gänzlich unvertretbaren Risiko für Leib und
    Leben der Retter führt." OLG Stuttgart zum Unfall Tübingen

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