Guten Abend
Geschrieben von Martin Schumaeker
Richtig, für BaWü gibt es z.B. die "Empfehlung für die einheitliche Regelung der Dienstgradabzeichen der Freiwilligen Feuerwehren in Baden-Württemberg"
Das sind Empfehlungen, an die man sich halten kann oder nicht; allein in den 11 Wehren unseres Unterkreises gibts es einige FW die nach den "Empfehlungen" befördern und auch die entsprechenden Dienstgrade verleihen und einige Wehren die sich nicht an die "Empfehlungen" halten und nach der alten, aber seit Jahren außer Kraft gesetzten Verwaltungsvorschrift befördern und die damals gültigen Dienstgradabzeichen tragen. Denen sind die vielen Dienstfgrade wie z.B. die Hauptfeuerwehrleuten und Hauptlöschmeister einfach zuviel sind. Ergibt in BaWü manchmals kuriöse Situationen wenn z.B. sich FW-Leute verschiedener FFs mit einer kamesinroten Schwinge treffen und der eine sich "Feuerwehrmann", der andere sich "Oberfeuerwehrmann" nennt. Warum kann man in BaWü nicht eine Regelung verbindlich per Verwaltungsvorschrift vorschreiben ?
Gruß aus der Kurpfalz
Bernhard
" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"
(Heinrich Heine)
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