Rubrik | Ausbildung |
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Thema | Schlauchhaspel Wasserentnahme | 34 Beiträge |
Autor | Sven8 N.8, Gehrden / Niedersachsen | 663042 |
Datum | 18.01.2011 07:44 MSG-Nr: [ 663042 ] | 12317 x gelesen |
Löschgruppenfahrzeug
Standardeinsatzregel
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Geschrieben von Florian Hartnerwir haben bei unserem LF 10/6 auf der B-Haspel am Heck ein zweites Standrohr und
einen zweiten Unterflurhydrantenschlüssel montiert. (Gibt da Anbausätze vom Hersteller)
Mit der Richtung kenne ich dies so ,dass wenn die abzuschätzende Länge mit
der B-Haspel nicht ausreicht von Hydranten zum Fahrzeug verlegt wird, um
die gegebenfalls zu kurze Schlauchlänge schneller vom Fahrzeug
kompensieren zu können.
Vom "Wegmanagement" ist das schon sinnvoll, nur egal wo man schaut DV3, SER Einsatz von Löschgerät ist die Verlegerichtung nur vom Fahrzeug >> Pumpe beschrieben.
Das hat natürlich den Vorteil, dass ich am Hydrant angekommen, anschließen und umgehend aufdrehen kann, arbeite ich mit Rollschläuchen(keine Haspel), rolle ich diese ebenfalls vom Fahrzeug >>Hydrant um nicht unnötig Gewicht zu schleppen.
Daraus folgt dann umgekehrt die Frage, ob es sinnvoll ist eine 2. Vorgehensweise festzulegen, in dem Fall natürlich umso wichtiger, dass ein Funkgerät beim FA am Hydrant ist.
Ist die Regel "abzuschätzende Länge >..." auch aktuelle Lehrmeinung, oder ist das eine interne Sprachregelung?
Gruß Sven
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| 17.01.2011 23:29 |
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Sven7 N.7, Gehrden |
| 18.01.2011 00:00 |
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., Haan / Rhld |
| 18.01.2011 12:47 |
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., Bremervörde |
| 18.01.2011 13:03 |
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Sven7 N.7, Gehrden |
| 18.01.2011 16:55 |
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., Haan / Rhld |
| 18.01.2011 17:26 |
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Dani7el 7R., Lauterbach |
| 18.01.2011 17:31 |
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., Haan / Rhld | |