Geschrieben von Johannes MartinDas ist soweit ich weiß die prozentuale Notenvergabe an gymnasialen Oberstufen und wie man hier sieht, hat man bei 5 Punkten 50% erreicht. Ob das so genau auch an der Feuerwehrschule geregelt ist, kann ich allerdings nicht sagen.
Danke - habe mittlerweile auch mal umgerechnet, da tun sich Welten auf.
@ Johannes- Danke Dir. Hast Du auch die Punktewertung unter 46 %? Oder wo kann ich die finden?
Gruß Hubert
Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat.
Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz
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