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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Fahrzeugführung und Einsatzleitung (Nds.) | 63 Beiträge | ||
Autor | Lars8 T.8, Oerel / Niedersachsen | 663415 | ||
Datum | 20.01.2011 14:36 MSG-Nr: [ 663415 ] | 20593 x gelesen | ||
Geschrieben von Sebastian Weiß Wieso ihr eure Gruppenführer wählt wird mir ewig schleierhaft bleiben, meines Wissens ist das aber nur eine Verwaltungs- oder Ausbildungsverantwortlichkeit. Wenn es keine besonderen Regelungen gibt, die diesen gewählten GFs irgendwelche Übernahme-Kompetenzen zusprechen gilt das selbe wie bei 1.1 und 1.2 - und diese Regelung würde ich mir im Zweifel schwarz auf weiß vorlegen lassen wollen ;o) Das verstehe ich selbst als Niedersachse oftmals nicht. Entweder man hat die Qualifikation und bekommt dann entsprechend der aktuellen Fw-Verordnung in Nds. auch die Helm-Kennzeichnung oder man hat sie nicht. Warum man dann für eine einsatzspezifische Funktion gewählt sein muß, erschliesst sich auch mir nicht... Gruß Lars "Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. " J. Dalhoff **************************************************************************** Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder. Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen. | ||||
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