Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Fahrzeugführung und Einsatzleitung (Nds.) | 63 Beiträge |
Autor | Jens8 H.8, Wildeshausen / Niedersachsen | 663418 |
Datum | 20.01.2011 15:44 MSG-Nr: [ 663418 ] | 20466 x gelesen |
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Zugführer
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Zugführer
Zugführer
Zugführer
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Tanklöschfahrzeug
Zugführer
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Zugführer
Einsatzleiter
Tanklöschfahrzeug
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Tanklöschfahrzeug
Einsatzleiter
Ortsbrandmeister
Einsatzleiter
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Diese Musterdienstanweisung ist wohl Anfang der 70er per Runderlass eingeführt worden.
Geschrieben von ---Musterdienstanweisung für Ortsbrandmeister---
Aufgaben (Anmerkung gemeint ist der Ortsbrandmeister) im Einsatzdienst:
Bei Bränden und Hilfeleistungen obliegt ihm in seinem Kommandobereich die Leitung des Einsatzes. Im Verhinderungsfalle geht diese auf seinen Vertreter bzw. den danach ranghöchsten Feuerwehrführer (Zug-, Gruppen-, Staffel-, Truppführer) über. Auf Verlangen des Gemeindebrandmeisters bzw. dessen Vertreter geht die Leitung des Einsatzes auf diesen über.
Unter diesem Gesichtspunkt betrachte ich die Fragen nochmal:
1.1. Auf dem GF-Platz sitzt ein ausgebildeter GF, auf dem Melderplatz ein ausgebildeter Zugführer.
Frage a: Wer führt das Fahrzeug? GF oder automatisch der ZF?
Frage b: Kann/darf der ZF die Fahrzeugführung vom GF übernehmen?
Frage c: Wenn der ZF das Fahrzeug nicht übernimmt, ist er trotzdem mitverantwortlich für die Entscheidungen des GFs?
Der ZF muss an der EST die Einsatzleitung übernehmen.
Um nicht 2 Führungskräfte zu binden, ist es logisch das der ZF mit dem GF tauscht. Theoretisch muss er aber nicht tauschen.
Für 1.2 "jung vs. alt und erfahren" und 1.3 "funktionslos vs. gewählt" stellt sich dann die Frage wie man "ranghöchster" definiert.
Geht es hier nach Dienstgrad oder nach Funktion?
2.1. Auf dem TLF sitzt ein ausgebildeter Zugführer.
Frage a: Ist dieser automatisch Einsatzleiter wenn er an der EST ankommt?
Frage b: Kann/darf der ZF die Einsatzleitung vom GF übernehmen?
Frage c: Wenn der ZF die EL nicht übernimmt, ist er trotzdem mitverantwortlich für die Entscheidungen des GFs?
Der Zugführer auf dem TLF muss nach der Musterdienstanweisung also die Einsatzleitung übernehmen. Vorher liegt diese beim ranghöchsten GF des LFs
2.2. Auf dem TLF sitzt der Ortsbrandmeister.
Frage a: Das dieser bei Eintreffen an der EST automatisch EL wird, ist klar. Aber wo steht das?
Frage b: Ist der OrtsBM schon auf Anfahrt EL, kann somit schon Entscheidungen treffen?
Der Ortsbrandmeister muss an der EST die Einsatzleitung übernehmen. Vorher liegt diese beim ranghöchsten GF des LFs
Hab ich das jetzt richtig hergeleitet?
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| 20.01.2011 12:39 |
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Jens7 H.7, Wildeshausen |
| 20.01.2011 12:59 |
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., Marburg |
| 20.01.2011 13:46 |
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., Dinslaken |
| 20.01.2011 14:16 |
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., Marburg |
| 20.01.2011 14:27 |
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., Dinslaken | |