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Thema | AED / PAD unterschied? Nutzung nur mit Lehrgang? | 87 Beiträge |
Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 663422 |
Datum | 20.01.2011 15:57 MSG-Nr: [ 663422 ] | 32766 x gelesen |
Automatisierte externe Defibrilator (Laiendefibrilator)
Automatisierte externe Defibrilator (Laiendefibrilator)
Medizinproduktegesetz
Tach auch,
Geschrieben von Timo GetzSeit einiger Zeit fallen mir vermehrt die im Stadtgebiet aufgestellten/angebrachten AED's in öffentlichen Gebäuden und an öffentlichen Plätzen auf.
Im Internet gibt es aber leider viele widersprüchliche Beiträge zu diesen Geräten.
Einige schreiben, dass diese Geräte von "Jedermann" benutzt werden dürfen, andere wiederum, dass man einem Lehrgang/Ausbildung/Einweisung zu diesem Gerät braucht wobei man dann mind. als Ersthelfer beschult sein muss.
Das ist beides - auch wenns paradox klingt - nicht falsch.
Geschrieben von Timo GetzBei meinen Recherchen habe ich dann noch die Bezeichnung PAD (Public Access Defibrillator) gefunden.
Ja. Korrekt.
Geschrieben von Timo GetzGibt es bei den AED's nochmals eine Abstufung zu den PAD's? Oder ist vielmehr das gleiche gemeint?
Technisch gesehen, sind es gleiche oder zumindest ähnliche Geräte. Die Bezeichnung PAD präzisiert nur etwas genauer, für wen die Dinger gedacht sind. AED steht ja für "Automatisierter Externer Defibrillator" und beschreibt die Technik. Ein PAD wäre ein "Public Access Defibrillator" und beschreibt eher den Einsatzbereich.
Geschrieben von Timo GetzSind im Notfall, diese öffentlich zugänglichen Geräte tatsächtlich nur mit einer entsprechenden Schulung zu nutzen?
Oder sind diese benötigten Lehrgänge nur auf Amtspersonen (Feuerwehr, Polizei, Rettungsdienste o.ä.), welche irgendwann vielleicht mal die Absicht haben ein solches Gerät zu nutzen, anzuwenden?
Aaaalso. In D gibt es das sogenannte Medizinproduktegesetz (und bei dessen Erstellung hat niemand an sowas wie AED gedacht).
Dieses Gesetz schreibt vor, dass ich, wenn ich dienstlich/beruflich ein solches Gerät einsetzen soll, eine entsprechende Einweisung benötige. Ohne die darf ich das Ding erstmal nicht benutzen.
Bei den PAD ist es ja so, dass die öffentlich zugänglich sind und ausdrücktlich durch Laien (!) bentzt werden dürfen. Optimal ist natürlich, wenn diese Benutzer ganz toll geschult sind. Es ist aber nicht unbedingt nötig (und realistisch).
Das heißt, man unterscheidet:
- dienstlicher Gebrauch (das Ding hängt bei dir im Büro oder liegt im Streifenwagen bzw. im Rettungswagen)
==> Einweisung nach MPG erforderlich
- öffentlicher Bereich
==> Einweisung nicht zwingend erforderlich, wenngleich natürlich sinnvoll
Das würde in der Theorie so tolle Situationen ergeben, dass Du als Polizist (der aus irgendwelchen Gründen keine Einweisung auf das Ding hat, dass er auf dem Streifenwagen spazieren fährt) auf der Straße einem Passanten das Gerät in die Hand drücken müßtest, der das dann anwenden darf, weil er nicht der Einweisungspflicht unterliegt.
Das ist in der Praxis natürlich Unsinn, entspräche aber der Rechtslage, wenn man irgendwelche Not- und Rechtfertigungsparagraphen außer acht läßt.
Ich hoffe, das macht die Sache etwas verständlicher. Falls nicht, dann frag einfach nochmal gezielter nach.
Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan
Feuerwehr Alpen
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| 20.01.2011 15:18 |
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