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Rubrik | First Responder | zurück | ||
Thema | AED / PAD unterschied? Nutzung nur mit Lehrgang? | 87 Beiträge | ||
Autor | Timo8 G.8, Berlin / Berlin | 663440 | ||
Datum | 20.01.2011 17:01 MSG-Nr: [ 663440 ] | 32283 x gelesen | ||
Geschrieben von Stefan Brüning Das würde in der Theorie so tolle Situationen ergeben, dass Du als Polizist (der aus irgendwelchen Gründen keine Einweisung auf das Ding hat, dass er auf dem Streifenwagen spazieren fährt) auf der Straße einem Passanten das Gerät in die Hand drücken müßtest, der das dann anwenden darf, weil er nicht der Einweisungspflicht unterliegt. Genau diese Szenario schwebt mir nämlich vor. Das ist doch absoluter Rechtsschwachsinn! Jedermann darf dieses Gerät benutzen, nur ich als Polizist im Dienst darf dann im Notfall gemäß MPG dies nicht? Würde doch niemand machen. Soweit ich gelernt habe, zählt jede Sekunde. Und es gibt doch nichts schlimmeres als nix zu tun. Jetzt ist für mich natürlich interessant, welche Geräte genau an diesen besagten öffentlich Plätzen und Gebäuden aufgestellt wurden? Auf diversen Polzeidienststellen gibt es diese Geräte ja auch schon, wobei diese ja dann nicht öffentlich Zugänglich wären. Da muß ich doch demnächst gleich mal nachschauen was das für Geräte sind! | ||||
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