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Thema | AED / PAD unterschied? Nutzung nur mit Lehrgang? | 87 Beiträge |
Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 663444 |
Datum | 20.01.2011 17:22 MSG-Nr: [ 663444 ] | 32319 x gelesen |
Medizinproduktegesetz
Medizinproduktegesetz
Geschrieben von Timo Getz
Genau diese Szenario schwebt mir nämlich vor.
Das ist doch absoluter Rechtsschwachsinn! Jedermann darf dieses Gerät benutzen, nur ich als Polizist im Dienst darf dann im Notfall gemäß MPG dies nicht?
Wie gesagt: Das Problem ist, dass man bei der Erstellung des MPG nicht daran dachte, dass jemals Laien einen Defibrillator nutzen würden. Dies wurde im Übrigen von Seiten der ärztlichen Verbände sehr lange bekämpft (auch in Bezug auf nicht ärztlichen Med.-Personal).
Denn von der Sache her finde ich es ziemlich in Ordnung, dass Medinziprodukte nur von Leuten benutzt werden, die damit umgehen können. Du bestimmt auch. Hier ist die technische Entwicklung einfach "zu schnell" gegangen.
Geschrieben von Timo GetzJetzt ist für mich natürlich interessant, welche Geräte genau an diesen besagten öffentlich Plätzen und Gebäuden aufgestellt wurden?
Sehr verbreitet sind vor allem die Geräte von Medtronic (Lifepak 500 oder mitlerweile CR+). Ist aber im Grunde egal, weil die Bedienung gleich ist. "Kennste einen, kennste alle".
Geschrieben von Timo GetzAuf diversen Polzeidienststellen gibt es diese Geräte ja auch schon, wobei diese ja dann nicht öffentlich Zugänglich wären.
Genau. Hier würde auch eine Einweisungspflicht bestehen. Allerdings ist diese Einweisung keine große Sache und normalerweise werden durch den Hersteller vor Ort Mitarbeiter (in deinen Fall deine Kollegen) zu Multiplikatoren geschult, die euch dann Einweisen dürfen. Das dauert üblicherweise auch max 30 Minuten.
Eine Einweisung für alle, die das Gerät planbar nutzen könnten, ist somit zumutbar. Kommt es aufgrund unvorhersehbarer Umstände dazu, dass jemand keine Einweisung hat, dann sollte in meinen Augen der Rechtfertigende Notstand greifen und das höhere Rechtsgut "Leben" zählen.
Wie gesagt: Unter der Vorraussetzung, dass es nicht vorhersehbare Umstände waren.
Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan
Feuerwehr Alpen
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| 20.01.2011 15:18 |
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