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Rubrik | First Responder | zurück | ||
Thema | AED / PAD unterschied? Nutzung nur mit Lehrgang? | 87 Beiträge | ||
Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 663447 | ||
Datum | 20.01.2011 17:25 MSG-Nr: [ 663447 ] | 32187 x gelesen | ||
Geschrieben von Timo Getz Jetzt ist für mich natürlich interessant, welche Geräte genau an diesen besagten öffentlich Plätzen und Gebäuden aufgestellt wurden? Ist für dich (rechtlich) nicht relevant. Die Einweisungspflicht besteht nur bei den Geräten, die Dir speziell für deinen Dienst zur Verfügung stehen. Also z.B. im Streifenwagen. Den AED vom Hauptbahnhof darfst Du auf jeden Fall benutzen. Auch im Dienst. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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