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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Fahrzeugführung und Einsatzleitung (Nds.) | 63 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8W., Linden / Hessen | 663455 | ||
Datum | 20.01.2011 18:01 MSG-Nr: [ 663455 ] | 20218 x gelesen | ||
Moin Geschrieben von Jens Hogeback Hab ich das jetzt richtig hergeleitet?Meines Erachtens sagt die Formulierung in dieser Musteranweisung "geht über", dass sie automatisch beim ranghöchsten liegt. So sinnbefreit das auch sein mag.. Wenn der Erlass aber von Anfang der 70er ist, solltest du zunächst prüfen, ob er überhaupt noch gültig ist. Weiterhin steht es euch ja frei, auf Gemeindeebene eine sinnvollere Lösung durch den GBI als Dienstanweisung (oder durch eure Gemeinde als Satzung) einführen zu lassen. Meine Vorlage, auf deren Basis unsere Anweisung entstanden ist, könnte ich dir als Beispiel zusenden. Gruß Sebastian -- Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel) | ||||
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