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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Fahrzeugführung und Einsatzleitung (Nds.) | 63 Beiträge | ||
Autor | Lars8 T.8, Oerel / Niedersachsen | 663604 | ||
Datum | 21.01.2011 13:04 MSG-Nr: [ 663604 ] | 20161 x gelesen | ||
Geschrieben von Jens Hogeback a) Der ELW ist mit dem OrtsBM oder einem andern ZF schon weg. Dann sind die nun mal Einsatzleiter bzw. ZF. Geschrieben von Jens Hogeback b) Der ZF soll keinen Zug führen. Braucht also auch kein Führungsmittel. Es geht nur um dieses eine Fahrzeug Dann spielt er eben auch auf dem Fahrzeug und in der Funktion mit, wo er entsprechend gerade sitzt. Geschrieben von Jens Hogeback c) Es gibt übergreifende Führung, es gibt auch entsprechende Fahrzeuge. In diesem Fall einfach nur eine Überqualifizierung bei der Besatzung Was ja nicht schädlich ist, wenn man einen ausgebildten/qualifizierten ZF im ATr hat... Geschrieben von Jens Hogeback Fachlich gehe ich damit absolut d'accord aber wie sieht es nach dem Landesrecht in Niedersachsen aus? Dazu finde ich keine Quellen! FwDv100?! Gruß Lars "Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. " J. Dalhoff **************************************************************************** Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder. Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen. | ||||
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