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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Fahrzeugführung und Einsatzleitung (Nds.) | 63 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8W., Linden / Hessen | 663617 | ||
Datum | 21.01.2011 14:24 MSG-Nr: [ 663617 ] | 19542 x gelesen | ||
Moin Geschrieben von Jens Hogeback Die unterscheidet nicht zwischen "gewählten" und "nicht gewählten".Ja, weil die Feuerwehrdienstvorschriften sich richtigerweise nur mit Qualifikationen befassen und nicht irgendwelchen Ämtern. Deshalb wird in der DV 100 ja explizit drauf hingewiesen, dass sich die Übernahmekompetenzen aus dem jeweiligen Landesrecht ergeben. Gruß Sebastian -- Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel) | ||||
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