Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Fahrzeugführung und Einsatzleitung (Nds.) | 63 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8W., Linden / Hessen | 663624 |
Datum | 21.01.2011 15:05 MSG-Nr: [ 663624 ] | 19794 x gelesen |
Kommandowagen
Löschgruppenfahrzeug
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
1. Pressluftatmer
2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.
3. Permanent Allrad
Zugführer
Löschgruppenfahrzeug
Tanklöschfahrzeug
Drehleiter mit Korb
Löschgruppenfahrzeug
Tanklöschfahrzeug
Drehleiter mit Korb
Kreisbrandinspektor
Dienstanweisung
Moin
Geschrieben von Jens HogebackUropas Erlass ist Mangels einer eigenen Dienstanweisung gültig. Erlasse werden gerne mal bereinigt, in Hessen gab es in den 90er Jahren und irgendwann nach 2000 große Rundumschläge, in denen alles außer Kraft gesetzt wurde, was nicht in einer Liste auftauchte, die man für erhaltenswert hielt. Neuere Erlasse enthalten von Anfang an schon ein Ablaufdatum von meist 10 Jahren. Daher: Nachprüfen!
Geschrieben von Jens HogebackJa. Natürlich nur theoretisch. Okay. Dann würde ich - rein theoretisch - trotzdem für die Fahrzeugführung solcherlei Dinge wie bei der Einsatzleitung nicht heranziehen. Denn die VO spricht nur von der Einsatzleitung - wenn diese besetzt ist, können alle Fahrzeuge darunter doch von dem geführt werden, der vorne rechts sitzt und dafür ausgebildet ist.
Das Ergebnis ansonsten:
Es brennt. Und das nicht zu knapp, es ist genug Feuer für alle da. Zum Glück ist dein ordensbepackter Weltbrandmeister im KdoW schon vor Ort und somit EL. Das LF kommt, an der Einsatzstelle bemerkt man: Hoppla, der Günther hinten auf Angriffstruppführer, der ist schon länger GF - also muss der Schorsch als "Jung-GF" jetzt mit ihm tauschen, damit der Günther Fahrzeugführer wird.
Nachdem Schorsch nun also Günthers PA auf hat und gerade los will, kommt das Trupp-TLF, dort sitzt der Manfred, ein ZF, drauf. Der übernimmt nun vom Günther den Fahrzeugführerjob aufm LF und pfeift den Schorsch erstmal zurück, weil er alles ganz anders angehen möchte. Derweil hat der Günther das TLF übernommen und macht damit jetzt sein eigenes Ding - vom Manfred hat er sich noch nie reinreden lassen.
Dann kommt die DLK mit einem Verbandsführer drauf, wodurch dieser das LF bekommt, der Manfred versucht, sein TLF wieder einzuholen und der Günther darf, wenn man ihn findet, dann Chef von der DLK werden.
Nachdem das alles geschafft ist trifft der Gemeindebrandmeister ein und übernimmt Kraft Gesetzes die Einsatzleitung - er ist zwar nur ausgebildeter Truppführer, aber er war halt der einzige, der bei der Wahl Lust auf den Job hatte. Und der KBI hat da auch nicht lange widersprochen, weil das ist dem Manfred sein Sohn, und der wird das schon noch lernen.
Gerade als man nun die Posten endgültig verteilt hat und mit Löschen beginnen will, verglimmt das letzte Glutnest mangels Brennstoffes von alleine.... So kann es gehen, somewhere in Niedersachsen ;o)
Im Ernst: Setzt euch beisammen, regelt das Ganze von Fahrzeugführer bis Einsatzleiter, lasst es den Oberhäuptling per DA einführen und lächelt milde über jene, die weiterhin mit Uropas MurksVO regelmäßige Westen-Tänze aufführen müssen ;o)
Gruß
Sebastian
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Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel)
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| 20.01.2011 12:39 |
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Jens7 H.7, Wildeshausen |
| 20.01.2011 12:59 |
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., Marburg |
| 20.01.2011 13:46 |
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., Dinslaken |
| 20.01.2011 14:16 |
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., Marburg |
| 20.01.2011 14:27 |
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., Dinslaken | |