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Rubrik | Unfallverhütung | zurück | ||
Thema | Lagerung von 20 L Diesel- und Bezinkanister im Gerätehaus | 28 Beiträge | ||
Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 664126 | ||
Datum | 25.01.2011 21:48 MSG-Nr: [ 664126 ] | 13164 x gelesen | ||
Geschrieben von Stefan Jurgahn Deckt sich vermutlich mit dem Mix aus den genannten drei Vorschriften Die Werte 200 l Diesel und 20 l Ottokraftstoff kommen aus der Garagenverordnung (die Werte sind bundesweit nahezu identisch, genauers bitte in der jeweiligen Landesvorschrift nachschlagen) Die TrbF gilt seit Erscheinen der TRGS 510 faktisch nur noch für ortsfeste Behälter. Sprich, maßgeblich ist die TRGS 510 ... bin aber selbst noch dabei, die ganzen Regelungen für uns auseinander zu klamüsern. Beste Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.helferportal.org | ||||
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