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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | gewählte Gruppenführer in einigen Bundesländern | 34 Beiträge | ||
Autor | Matt8hes8 W.8, Hohenseefeld / Brandenburg | 664151 | ||
Datum | 25.01.2011 23:18 MSG-Nr: [ 664151 ] | 18249 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Mario Grocholski Und das laut BschG "eigentlich" nur von den Gruppenführern und höher.Wo hast du denn das her? Geschrieben von Brandenburgisches Brandschutzgesetz (2) In amtsangehörigen Gemeinden und in Ortsteilen wird die Führung der örtlichen Feuerwehreinheit (Ortswehrführung) sowie ihre Stellvertretung nach Anhörung der Angehörigen der örtlichen Feuerwehreinheit bestellt. Also wird jeder angehört und letztendlich bestellt bzw. berufen. Gleiches gilt für die Amts- oder Gemeindewehrführung nur das hier die OrtsWeFü und der KBM angehört werden. MfG Matthes | ||||
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