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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | gewählte Gruppenführer in einigen Bundesländern | 34 Beiträge | ||
Autor | Matt8hes8 W.8, Hohenseefeld / Brandenburg | 664156 | ||
Datum | 25.01.2011 23:36 MSG-Nr: [ 664156 ] | 17876 x gelesen | ||
MMHHHH mit der Leitung der Freiwilligen Feuerwehr ist in deinem Fall der Gemeindewehrführer/in gemeint. (wie ich vorhin bereits schrieb) deswegen heißt es ja auch in Geschrieben von (2) In amtsangehörigen Gemeinden und in Ortsteilen wird die Führung der örtlichen Feuerwehreinheit (Ortswehrführung) sowie ihre Stellvertretung nach Anhörung der Angehörigen der örtlichen Feuerwehreinheit bestellt. damit sind die OT (d)einer Gemeinde gemeint. MfG Matthes | ||||
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