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THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
Themagewählte Gruppenführer in einigen Bundesländern34 Beiträge
AutorKevi8n M8., Kronshagen / Schleswig-Holstein664227
Datum26.01.2011 13:23      MSG-Nr: [ 664227 ]17734 x gelesen

Moin,

zum einen möchte ich Torben beipflichten, dass - wie ich an anderer Stelle auch schonmal erwähnt habe - nicht alle gewählten GF nur aufgrund des großen gespendeten Bierfasses in ihre Position kommen, während alle ernannten nur nach rein fachlichen Gesichtspunkten ausgewählt wurden (und niemalsnicht nach dem Gusto des ernnennenden Wehrführers....). Das hat mit dem System an sich nicht viel zu tun.

Bezüglich gewählter GF und GF mit Qualifikation muss ich jedoch ergänzen, dass die von Troben beschriebene Verfahrensweise nicht SH-weit gilt. Ich kenne z. B. aus meinem Landkreis von einer Feuerwehr auch dieses Vorgehen, dass vorrangig gewählte GF führen. Aber auch dort wird das in letzter Zeit nicht mehr so durchggängig durchgeführt.

Als Gegenbeispiel kann ich z. B. meine Feuerwehr anbringen: Wir sind für die Ausbildungsdienste in mehrere Gruppen eingeteilt. Die gewählten Gruppenführer sind bei uns in je einer Gruppe für die Durchführung/Überwachung der Ausbildung verantwortlich. Zusätzlich wird für jede Gruppe ein Stellvertreter gewählt.

Im Einsatz ist die Wahlfunktion relativ egal (Ausnahme ist das WF=EL-Kraft-Gesetz-Konstrukt). Die Positionen auf den Fahrzeigen werden nach Qualifikation besetzt, ohne Berücksichtigung der (Ausbildungs-)Gruppenzugehörigkeit.

Gruppenführer im Einsatzfall kann auch jeder machen, der den Lehrgang hat. Egal ob gerade gewählter GF oder nicht. Da unser Kreis sehr restriktiv Führungslehrgänge vergibt, sind diese nicht-gewählten GF allerdings alles Funktionsträger (z. B. Jugendwart, Kreisausbilder) oder ehemalige Funktionsträger.

Gewählte GF oder Stellvertreter, die noch keinen Lehrgang absolviert haben, führen im Einsatz nicht.

Gruß

Kevin



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