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Rubrik | Unfallverhütung | zurück | ||
Thema | Lagerung von 20 L Diesel- und Bezinkanister im Gerätehaus | 28 Beiträge | ||
Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 664537 | ||
Datum | 29.01.2011 10:25 MSG-Nr: [ 664537 ] | 12283 x gelesen | ||
Spannend, ich weiss ... Wobei "die Feuerwehr" es etwas leichter hat als wir ... dort hat man über die Kommune unmittelbar Zugriff auf Fachleute, wir müssen uns erst durchfragen ... ;) Für Baden-Württemberg: Auszug aus der VAwS BaWü, Anhang 1: Bei Fass- und Gebindelagern, deren größter Behälter einen Rauminhalt von 20 l nicht überscheitet (Kleingebindelager), genügt R0,wenn die Stoffe entweder in geschlossenen Räumen oder im Freien in dauernd dicht verschlossenen, gegen Beschädigung geschützten und gegen Witterungseinflüsse beständigen Gefäßen oder Verpackungen gelagert werden und die Schadensbeseitigung mit einfachen betrieblichen Mitteln möglich und in der Betriebsanweisung dargelegt ist. Beste Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.helferportal.org | ||||
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