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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Wann braucht es eine BF / HA Kräfte (war: Umwandlung FF mit HAW in BF) | 47 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 664728 | ||
Datum | 30.01.2011 13:14 MSG-Nr: [ 664728 ] | 6988 x gelesen | ||
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Geschrieben von Wolfgang M. Kühn jedoch sollen die Ehrenamtlichen mit dem Lehrgang F/B V (Verbandsführer) nicht mehr oberhalb eines LZF (nach der neuen Satzung) eingesetzt werden, denn dafür muss man in Herten zukünftig Abteilungsleiter (aktuell Aufstiegsbeamte g.D. (zum Teil mit verkürztem B IV)) sowie dem F/B V sein!!!Da ich im Ortsrecht eurer Stadt nix finde, bitte beantworte doch mal: 1) Was ist das für eine Satzung? 2) Auf welcher Grundlage ist sie entstanden? 3) Wer hat sie ausgearbeitet? Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches. | ||||
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