Hallo Burkhard,
habe bis jetzt nicht die rechtliche Quelle gefunden, kann dir aber von einem Bekannten sagen, der einen Rechtsstreit hatte, dass man sein Privatgrundstück überwachen darf, für die Gemeinde also auch das Grundstück der FW. Man darf/ sollte nur nicht öffentlichen Raum mit erfassen, wie Gehwege, weil dann halt Überwachung andere unterstellet werden kann.
Denke aber, wo kein Kläger da auch kein Richter, weil wieso hast du bedenken bei ner Ausfahrtsüberwachung?
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