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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaÜberwachnungskamera7 Beiträge
AutorBern8har8d. 8D., Brüggen / NRW665114
Datum01.02.2011 09:07      MSG-Nr: [ 665114 ]2567 x gelesen

Hallo Burkhard,
habe bis jetzt nicht die rechtliche Quelle gefunden, kann dir aber von einem Bekannten sagen, der einen Rechtsstreit hatte, dass man sein Privatgrundstück überwachen darf, für die Gemeinde also auch das Grundstück der FW. Man darf/ sollte nur nicht öffentlichen Raum mit erfassen, wie Gehwege, weil dann halt Überwachung andere unterstellet werden kann.

Denke aber, wo kein Kläger da auch kein Richter, weil wieso hast du bedenken bei ner Ausfahrtsüberwachung?



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 01.02.2011 08:55 Burk7har7d J7., Bürstadt
 01.02.2011 09:07 Bern7har7d. 7D., Brüggen
 02.02.2011 10:26 Patr7ick7 W.7, Albstadt
 02.02.2011 11:54 ., Marburg
 02.02.2011 12:27 Patr7ick7 W.7, Albstadt
 01.02.2011 12:03 Manf7red7 K.7, Löwenstein
 02.02.2011 15:33 Bach7 R.7, Weitolshausen

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