Hallo,
erstmal wäre natürlich zu klären, wer da diese 'Brandschutzbegehung' in wessen Auftrag gemacht hat. Die Kompetenzen sind da in verschiedenen Bundesländern unterschiedlich verteilt.
Grundsätzlich gilt, dass eine vorhandene Baugenehmigung Bestand hat. Nur wesentliche bauliche Änderungen oder Nutzungsänderungen führen zum Erlöschen der Genehmigung.
Sofern dergleichen vorliegt, ist natürlich ein neuer Bauantrag erforderlich, in dessen Rahmen das Gebäude mit Schriftstücken und Plänen deutlich beschrieben wird.
In der Regel beinhaltet dies für Sonderbauten, worunter ich euren Bau vermute, auch die Vorlage eines Brandschutzkonzeptes. Falls erforderlich, werden dann darin die Anforderungen und Ziele einer BMA dargestellt.
Ist aber alles ein Problem des Eigentümers, da ich davon ausgehe, dass ihr das Gebäude als Garage mit Lager oder ähnlich gemietet habt. Der Eigentümer muss wissen, ob sein Gebäude dafür genehmigt ist.
Und solche 'Auferlegungen' bedürfen natürlich der Schriftform. Da sollte dann auch eine Begründung für die Auflage gegeben sein.
Antworten zum rechtlichen Teil des Themenkomplexes vorbeugender baulicher Brandschutz gibt das Bauordnungsamt oder als Bauherrenvertreter ein Architekt oder Sachverständiger für die Prüfung des baulichen Brandschutzes.
Mit freundlichen Grüßen,
Reinhard
meine Meinung!
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