1. Erdgeschoss
2. Europäische Gemeinschaft
Hallo,
uiuiui, Auflagen nicht umgesetzt und Du schreibst auch noch, dass alle Beteiligten von der vorzeitigen Inbetriebnahme wissen. Ich gehe doch davon aus, dass man schon ausreichend scharf formulierte Briefe in dieser Angelegenheit getauscht hat.
Es ist jedoch grundsätzlich möglich, dass offene Treppen ohne Treppenräume innerhalb einer Nutzungseinhait vorhanden sind. Es genügt auch häufig ein zweiter Rettungsweg über anleiterbare Fenster, wenn dieser für alle Nutzer erreichbar ist.
Ich würde doch empfehlen einen unabhängigen Fachmann die Sache für den Bauherrn begleiten zu lassen.
Als Vorabmaßnahme ist das Anbringen von Heim-Rauch- und Warnmelder nicht falsch. Es muss aber auch die regelmäßige Überprüfung und Instandhaltung geklärt sein.
Eine Heimanlage kann die Spezifikationen einer richtigen BMA nicht erfüllen!
Auch könnten Täuschungsalarme durch Fahrzeugbetrieb usw. entstehen. Reich der Schallpegel für eine Jugendgruppe im OG, wenn im EG Fahrzeuge laufen und dort ein Melder anspringt?
Grundsätzlich müssen alle Fachleute natürlich eine Schwarznutzung natürlich strikt ablehnen!
Viele Grüße,
Reinhard
meine Meinung!
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