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Rubrikvorbeug. Brandschutz zurück
ThemaBrandschutzbeauftragter - Pflicht?7 Beiträge
AutorJose8f M8., Dillingen / Saar / Saarland665286
Datum02.02.2011 18:03      MSG-Nr: [ 665286 ]5400 x gelesen

Geschrieben von Andreas MüllerJetzt die frage: Wo steht das wir einen Brandschutzbeauftragten benötigen?

Richtlinie
über den baulichen Brandschutz im Industriebau
(Industriebaurichtlinie - IndBauRL -)
Fassung März 2000
Rheinland-Pfalz
5.12.3 Der Betreiber eines Industriebaus mit einer Summe der Geschossflächen von insgesamt
mehr als 5 000 m² hat einen Brandschutzbeauftragten zu bestellen. Der Brandschutzbeauftragte
hat die Aufgabe, die Einhaltung der betrieblichen Brandschutzanforderungen,
die sich insbesondere aus dieser Richtlinie sowie der Baugenehmigung
einschließlich der Bauunterlagen ergeben, zu überwachen und dem Betreiber festgestellte
Mängel zu melden. Die Aufgaben des Brandschutzbeauftragten sind im Einzelnen
schriftlich festzulegen.

Ggf. steht das auch in Eurem eigenen Brandschutzkonzept ;-)


Gruß aus dem Saarland

Jo




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 02.02.2011 17:31 Andr7eas7 M.7, Trier
 02.02.2011 18:03 Jose7f M7., Dillingen / Saar
 02.02.2011 18:12 Tim 7B., Blieskastel
 02.02.2011 18:15 Tim 7B., Blieskastel
 02.02.2011 22:35 Andr7eas7 M.7, Trier
 02.02.2011 22:44 Jose7f M7., Dillingen / Saar
 27.02.2011 11:38 Manu7el 7B., Bad Kreuznach

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