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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Brandschutzbeauftragter - Pflicht? | 7 Beiträge | ||
Autor | Jose8f M8., Dillingen / Saar / Saarland | 665286 | ||
Datum | 02.02.2011 18:03 MSG-Nr: [ 665286 ] | 5400 x gelesen | ||
Geschrieben von Andreas Müller Jetzt die frage: Wo steht das wir einen Brandschutzbeauftragten benötigen? Richtlinie über den baulichen Brandschutz im Industriebau (Industriebaurichtlinie - IndBauRL -) Fassung März 2000 Rheinland-Pfalz 5.12.3 Der Betreiber eines Industriebaus mit einer Summe der Geschossflächen von insgesamt mehr als 5 000 m² hat einen Brandschutzbeauftragten zu bestellen. Der Brandschutzbeauftragte hat die Aufgabe, die Einhaltung der betrieblichen Brandschutzanforderungen, die sich insbesondere aus dieser Richtlinie sowie der Baugenehmigung einschließlich der Bauunterlagen ergeben, zu überwachen und dem Betreiber festgestellte Mängel zu melden. Die Aufgaben des Brandschutzbeauftragten sind im Einzelnen schriftlich festzulegen. Ggf. steht das auch in Eurem eigenen Brandschutzkonzept ;-) Gruß aus dem Saarland Jo | ||||
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