Es kann prinzipiell eine
-bauaufsichtliche Forderung
beispielsweise als Auflage im Bauschein, der Baugenehmigung bzw. Bestandteil des Brandschutzkonzeptes als Teil der Baugenehmigung
-bauordnungsrechtliche Forderung
beispielsweise bei Sonderbauten wie Industriebetrieben mit einer Gebäudegrundfläche aller Etagen von mehr als 5000 m², Krankenhäusern, Verkaufstätten mit entspr. Grundfläche etc. (Fordeungsgrundlage sind die Forderungen in den jeweiligen Sonderbauverordnungen z.B. Muster-Industriebauverordnung, VerkStättV etc.)
oder aber versicherungsrechtliche Forderung als Bestandteil des Versicherungsvertrages mit Sach-bzw. Feuerversicherern sein.
Gruß, Tim
 Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen
|