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Rubrik | Unfallverhütung | zurück | ||
Thema | Dokumentationspflicht nur mit Unterschriftsliste? | 12 Beiträge | ||
Autor | Mark8us 8M., Dillingen a. d. Donau / Bayern | 665531 | ||
Datum | 03.02.2011 22:49 MSG-Nr: [ 665531 ] | 4890 x gelesen | ||
Hallo, ich kenne es von meiner Arbeit und von meinem QM-Unterricht so, dass bei direkten Unterschriftslisten noch eine weitere Person seinen "Servus" unten für die Richtigkeit dransetzt. So gesehen also der Unterweisende. Des Weiteren sollte noch eine allgemeine Unterschriftenliste/Kürzelliste im Hintergrund für Vergleichszwecke - also Name, Vorname in Druckschrift, Unterschrift, einmaliges Kürzel -vorhanden sein (latürnich auch mit der wichtigen Unterschrift für die Richtigkeit) Einen ruhigen Abend wünscht Markus | ||||
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