News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Private Nutzung von Feuerwehrfahrzeugen | 40 Beiträge | ||
Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 665734 | ||
Datum | 05.02.2011 23:21 MSG-Nr: [ 665734 ] | 17124 x gelesen | ||
Ich sehe das so. Die gute Frau ist dämlich und versucht sich jetzt irgendwo abzureagieren. Es war auch während des Schneecaos jederzeit möglich einen Hubsteiger für 3-4 Stunden zu bekommen. Desweiteren sollte auch gefragt werden ob die gute Frau vorher die Feuerwehr mal gefragt hat. Um zukünftige Diskussionen zu vermeiden sollte die Stadt aber eine Gebürensatzung für diese Fälle vereinbaren. Wenn Sie klug ist steht da etwas von "Sprittgeld mehr nicht" drinn. Einen enfachen Schutz gegen Missbrauch sollte aber vorgesehen sein. Ob da eine 2. Person notwendig ist, kann ich als Nichtfeuerwehrangehöriger nicht sagen. Wenn er aber nur ein Schneebrett von der Leiter aus ausgelöst hat, warum nicht? | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|