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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Private Nutzung von Feuerwehrfahrzeugen | 40 Beiträge | ||
Autor | Uwe 8K., Hermsdorf / Thueringen | 665758 | ||
Datum | 06.02.2011 10:38 MSG-Nr: [ 665758 ] | 16713 x gelesen | ||
Der Ursprung in meinem post liegt darin, einfach zu erfahren,ob es in einigen Gemeinden dafür Satzungen gibt. Es sollte doch zumindest geregelt sein, ob für solche Leistungen der Feuerwehr Gebühren erhoben werden. Zu Einsätzen mit "Gefahr im Verzug" bei denen die Drehleiter angefordert wurden ( überhängende Eiszapfen im öffentlichen Verkehrsraum) wurde dies bereits praktiziert. Viel wichtiger erscheint mir hier der Arbeitsschutz! Ich kann die Kameraden nicht im Januar darüber belehren und Tage später selbst dagegen handeln. So mache ich mich als StBM doch wohl unglaubwürdig ? | ||||
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