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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Private Nutzung von Feuerwehrfahrzeugen | 40 Beiträge | ||
Autor | Uwe 8S., Bürstadt / Hessen | 665759 | ||
Datum | 06.02.2011 10:51 MSG-Nr: [ 665759 ] | 16201 x gelesen | ||
Geschrieben von Harald Schramke Um zukünftige Diskussionen zu vermeiden sollte die Stadt aber eine Gebürensatzung für diese Fälle vereinbaren. Wenn Sie klug ist steht da etwas von "Sprittgeld mehr nicht" drinn. Da bin ich nicht sicher, ob das wirklich geschickt ist. Ich hätte den Verdacht, dass dann auch eine Bereitstellungspflicht zu diesem Tarif besteht. Die Forums-Juristen können da bestimmt Auskunft geben. Was machen wir, wenn nun alle DL-Maschinisten der FW ein mal die DL privat benutzen möchten. Wie wehren wir das dann ab? Im nächsten Schritt könnten dann alle FM(SB) der Wehr den Wunsch haben, die DL auszuleihen ("DL-Maschinist nicht erforderlich, da ja nicht einsatzmäßig schnell gearbeitet werden muss und die Bedienungsanleitung liegt ja im Handschuhfach). Zuletzt wollen dann alle Bürger der Gemeinde die DL geliehen haben, schließlich haben sie ja berufsbedingt Erfahrungen mit Hubsteigern. Und nun? [ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen* Uwe S. *) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen | ||||
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