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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Private Nutzung von Feuerwehrfahrzeugen | 40 Beiträge | ||
Autor | Alex8and8er 8W., Linden / Hessen | 665778 | ||
Datum | 06.02.2011 12:48 MSG-Nr: [ 665778 ] | 15979 x gelesen | ||
Hi, Geschrieben von Oliver Meisenberg Zuvor muss eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von der IHK eingeholt werden Geschrieben von IHK
Gibt es Feuerwehren, die eine solche Festlegung haben? Vom THW habe ich im Forum schonmal gehört, dass dies durch interne Regelungen gefordert wird, bei Feuerwehren wäre mir das neu. Gruß Alex "Eigentlich bin ich ganz anders, ich komm' nur so selten dazu" (Ödön von Horváth) | ||||
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