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Rubrik | Techn. Hilfeleistung | zurück | ||
Thema | Notfalltüröffnung Stahltür | 27 Beiträge | ||
Autor | Manu8el 8S., Dortmund / NRW | 665797 | ||
Datum | 06.02.2011 14:45 MSG-Nr: [ 665797 ] | 14033 x gelesen | ||
Geschrieben von Thomas Heckrodt Meines wissens, darf der RD keine Türöffnungen vornehmen. Gut, dass man mich dann noch nicht mehrfach erfolgreich verklagt hat. Ich werfe mal zwei verschiedene Möglichkeiten in den Raum: §677 BGB §34 StGB Die Feuerwehr hat i.d.R. noch eine zusätzliche Rechtsgrundlage. Für NRW sei auf §28 FSHG NRW verwiesen. | ||||
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