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Rubrik | Unfallverhütung | zurück | ||
Thema | Dokumentationspflicht nur mit Unterschriftsliste? | 12 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 665903 | ||
Datum | 07.02.2011 10:43 MSG-Nr: [ 665903 ] | 4483 x gelesen | ||
Geschrieben von Udo Burkhard In erster Linie dient die Dokumentation als Nachweis gegenüber dem Unfallversicherungsträger.Von dem habe ich mittlerweile auch Antwort(en) erhalten. Und zwar gleich von 2 Mitarbeitern, der eine sagt "Nur Unterschriftenliste", der andere sagt "persönliches Abzeichnen ist nicht erforderlich"...* Wir werdens jetzt ab sofort durchgehend mit der Unterschriftenliste machen, weils halt letztlich doch noch andere Vorteile hat. * (und natürlich schrieb einer auch wieder, ohne Feuerwehr-/Funktionsnennung hätte ich Anfragen nur über den Aufgabenträger zu stellen...) Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches. | ||||
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