Rubrik | Atemschutz |
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Thema | Rückzug bei 50 bar Restdruck | 66 Beiträge |
Autor | Olf 8R., Hilbersdorf / Sachsen | 666196 |
Datum | 09.02.2011 07:17 MSG-Nr: [ 666196 ] | 14273 x gelesen |
Geschrieben von Ulrich CimolinoGeschrieben von Olf Richter"Geschrieben von Ulrich Cimolino
Das heißt NICHT Rückzugssignal, sondern Restdruckwarneinrichtung....
So weit so richtig so gut, wenn ich aber nur 10 bar Druck für den Anmarschweg benötige, quasi den ungefährlichen Bereich sehen kann, dann gehe ich trotzdem bei ertönen des Restdrückwarners aus dem Gefährdungsbereich. Das ist bei uns so und ich sehe in dem Fall nicht wo das ein Problem sein soll."
1. dann ist das ganz was anderes, als eingangs erzählt wurde
2. immer noch eine völlig falsche Bezeichnung für die Restdruckwarneinrichtung mit ggf. lebensgefährlichen Folgen
zu erstens: Das kann gut möglich sein, solange es nur hier zu Mißverständnissen kommt, bzw. unklare Aussagen Verwirrung stiften ist das nicht weiter schlimm... :-)
Bei zweitens stehe ich irgendwie aufm Schlauch. Heißt die Einrichtung jetzt nicht mehr Restdruckwarneinrichtung?
Wenn ich bei Ertönen der Einrichtung(wie auch immer die Pfeife genannt werden mag) den Gefährdungsbereich verlasse, auch wenn der Rückzugsweg das nicht erfordert, dann gefährde ich nicht meine Gesundheit, ganz im Gegenteil, ich schone die Nerven der Anderen.
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