News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | Rückzug bei 50 bar Restdruck | 66 Beiträge | ||
Autor | Domi8nik8 B.8, Düsseldorf / NRW | 666233 | ||
Datum | 09.02.2011 12:01 MSG-Nr: [ 666233 ] | 14041 x gelesen | ||
Hallo Henning, vielleicht hätte ich noch weiter schreiben sollen, "ohne eine Ahnung zu haben wo die nächste Tankstelle ist". Geschrieben von ---Henning--- Die ansonsten allgemein anerkannte (und vorgeschriebene) Regelung "doppelt so viel wie für den Hinweg" scheint dir ja deutlich zu wenig zu sein. Nein, selbstverständlich nicht. Es geht auch nicht darum ob ich einen Vorschlag oder eigene Idee dazu habe. Es geht darum die Dinge richtig zu benennen. Die Ausbildung entsprechend so zu gestalten, dass die die "Azubis" das vermittelte Wissen situationsabhängig fach- und sachgerecht entsprechend einsetzen können. Es ist schon ein Unterschied, ob ich mich bei Ansprechen des Restdruckwarners vor der Tür einer Brandwohnung aufhalte oder in einer Tiefgarage. Das ist wichtig zu beurteilen und den Leuten zu vermitteln, weil davon unter Umständen ihre Gesundheit und ihr Leben abhängen kann. Aber als Grundregel und Bemessungsgrundlage (angepasst auf die Lage) muss der Rückzugsdruck ist der doppelte Anmarschdruck angewandt werden. Gruß vom Rhein Dominik "Failure is not an option!" Gene Kranz | ||||
<< [Master] | antworten | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|