| Rubrik | Berufsfeuerwehr |
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| Thema | Einstieg in den gehobenen Dienst | 36 Beiträge |
| Autor | Manu8el 8S., Dortmund / NRW | 666347 |
| Datum | 09.02.2011 23:12 MSG-Nr: [ 666347 ] | 18375 x gelesen |
mittlerer Dienst
gehobener Dienst
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Feuerwehr
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Geschrieben von Gerhard Pfeifferdann müsst das Laufbahnrecht ja hergeben, dass ein BWLer, der für die Feuerwehrlaufbahn eingestellt wird, sich nicht in diesem Bereich weiter entwickelt, sondern nach der Anstellung nur in den bislang von Verwaltungsfachleuten der Kommune wahrgenommenen Stellen ......... das Modell funktioniert nicht.
Du weist doch auch, dass gerade kleine Feuerwehren teilweise hochspezielle Vorbildungs-Anforderungen an die Bewerber haben.
Da wird dann für neueinstellungen im mD genau "ein KFZi und einer Für Funk- und Gedöns" gesucht, weil ebend in dem Bereich Bedarf besteht.
Oder im gD genau jemand mit Studienrichtung "Nachrichtentechnik" weil man jemanden braucht, der die Einführung des Digitalfunkes plant.
Die machen ja alle auch Feuerwehr.
Warum sollte es keinen Feuerwehrler im gD geben, der eine Sachbearbeiter-Stelle im Controlling hat und wie die anderen im gD auch, regelmäßig als ZF mit rausfährt?
Bewirbt dieser sich auf eine andere Stelle, ist das Problem kein anderes wie bei dem studierten NAchrichtentechniker, der die Einführung des Digitalfunkes plant und jetzt "woanders" ist.
Geschrieben von Gerhard PfeifferEine reine Verwaltungsstelle wird normalerweise nicht mit FW mD oder gD besetzt, sondern mit Verwaltungsfachangestellten oder Verwaltungsbeamten.
Für die einen ist es eine reine Verwaltungsstelle.
Für die anderen ist es eine "Sachbearbeiter allgemeine Angelegenheiten des Vorbeugenden Brandschutzes (Personalangelegenheiten oder in welcher Abteilung auch immer)".
Nur dass der eine ebend nur Büro macht (mit Verwaltungsausbildung), der andere Büro macht und wie andere "Feuerwehr-Sachbearbeiter" auch regelmäßig eine Schicht auf dem Löschzug machen.
Eine Vermischung Tagesdienst/Einsatzdienst gibt es doch bei vielen Feuerwehren.
Nungut, wenn das aus Laufbahnsicht nicht funktionieren kann, ist das ebend Schade.
Woanders ist der "vorbeudende Brandschutz" vermutlich deshalb auch nicht bei der Fw, sondern beim Bauordnungsamt (oder wie das in dem jeweiligen Verwaltungsbezirk heißt) in einer reinen Verwaltungslaufbahn angesiedelt.
Dass man für Brandschutzgutachten zu beurteilen nicht unbedingt Feuerwehrmann sein muss, zeigen ja diverse Ingenieure.
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