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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | Rückzug bei 50 bar Restdruck | 66 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 666588 | ||
Datum | 11.02.2011 09:47 MSG-Nr: [ 666588 ] | 13704 x gelesen | ||
Geschrieben von Olf Richter Also ist das so gemeint, dass die Aussage doppelter Luftvorrat für den Rückweg wie für den Hinweg gilt, unabhänig davon wieviel das ist. Alles was U. C. will ist, dass diese Regeln den örtlichen Gegebenheiten im Einsatz angepasst werden. Man braucht z. B. keine doppelte Luftmenge wenn man ein verrauchtes Gebäude im Erdgeschoß durchsucht und in jedem Raum ein Fenster oder eine Tür ins Freie vorhanden sind. Beim Kellerbrand/ Tiefgarage sollte man sich darüber im Klaren sein, dass der Rückweg länger werden kann. Gruß Thomas Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | ||||
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