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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Preisabsprachen / Erwartungen an den DFV | 13 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 666720 | ||
Datum | 12.02.2011 10:29 MSG-Nr: [ 666720 ] | 3751 x gelesen | ||
Klagen kann hier nur der Betroffene selbst und es dürfte schwierige werden den entsprechenden Einzelnachweis zu führen. Wieviel hat man für sein LF zuviel bezahlt? Was will ich jetzt genau zurück u.s.w. Das geht aus wie das Hornberger Schießen. Auf meinem Grabstein soll stehen: "Ich wäre jetzt auch lieber am Strand!" | ||||
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