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Löschgruppenfahrzeug
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaPreisabsprachen / Erwartungen an den DFV13 Beiträge
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg666724
Datum12.02.2011 11:00      MSG-Nr: [ 666724 ]3636 x gelesen

Hallo,

Geschrieben von Jürgen RinghoferKlagen kann hier nur der Betroffene selbst und es dürfte schwierige werden den entsprechenden Einzelnachweis zu führen. Wieviel hat man für sein LF zuviel bezahlt? Was will ich jetzt genau zurück u.s.w.

Bei solchen Zivilprozessen liegt die Beweislast beim Kläger. Es müsste also jede einzelne Gemeinde die meint Ansprüche gegen einen Hersteller zu haben nachweisen ob und in welchem Umfang sie geschädigt wurde ...


MkG Jürgen Mayer

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