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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Preisabsprachen / Erwartungen an den DFV | 13 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 666724 | ||
Datum | 12.02.2011 11:00 MSG-Nr: [ 666724 ] | 3636 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Jürgen Ringhofer Klagen kann hier nur der Betroffene selbst und es dürfte schwierige werden den entsprechenden Einzelnachweis zu führen. Wieviel hat man für sein LF zuviel bezahlt? Was will ich jetzt genau zurück u.s.w. Bei solchen Zivilprozessen liegt die Beweislast beim Kläger. Es müsste also jede einzelne Gemeinde die meint Ansprüche gegen einen Hersteller zu haben nachweisen ob und in welchem Umfang sie geschädigt wurde ... MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | ||||
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