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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Preisabsprachen / Erwartungen an den DFV | 13 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 666727 | ||
Datum | 12.02.2011 11:07 MSG-Nr: [ 666727 ] | 3590 x gelesen | ||
Geschrieben von Jürgen M@yer Bei solchen Zivilprozessen liegt die Beweislast beim Kläger. Es müsste also jede einzelne Gemeinde die meint Ansprüche gegen einen Hersteller zu haben nachweisen ob und in welchem Umfang sie geschädigt wurde ... Und das mach mal! Vor allem beweiskräftig! Das geht eben nicht und von daher... Die Firmen von Ausschreibungen ausschließen wäre auch nicht zielführend, da wir uns damit selbst strafen würden. Schlecht sind deren Fahrzeuge ja nicht und ich denke, dass es rechtlich auch nicht möglich ist, nachdem der Rechtsfrieden wieder hergestellt ist. Wenn es doch so wäre, dann würden die Firmen schnell mal umstrukturieren und würden mit einer neuen Firma wieder unbelastet ins Rennen gehen! Auf meinem Grabstein soll stehen: "Ich wäre jetzt auch lieber am Strand!" | ||||
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