Geschrieben von Jürgen RinghoferDas geht eben nicht und von daher... Die Firmen von Ausschreibungen ausschließen wäre auch nicht zielführend, da wir uns damit selbst strafen würden. Schlecht sind deren Fahrzeuge ja nicht und ich denke, dass es rechtlich auch nicht möglich ist, nachdem der Rechtsfrieden wieder hergestellt ist.
Deshalb wäre m.E. das einzig sinnvolle, automatisch mit der Kartellstrafe eine strafrechtliche Verurteilung der an den Kartellabsprachen beteiligten natürlichen Personen (egal ob Geschäftsführer, Prokurist, Sachbearbeiter, Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer,... während des gesamten Verstoß-Zeitraumes) zu verknüpfen (und natürloich ein Whistleblowerverfahren für den der das zuerst offenlegt mit Strafverschonung).
Automatisch mindestens 1 Jahre ohne Bewährung bei Rechtskraft des Kartellamtsbescheides, entsprechend mehr in Abhängigkeit von der Höhe der Kartellstrafe.
Nur so kann man da reingrätschen, denn gegen mindestens 1 Jahr Strafhaft hilft auch keine D&O-Versicherung...
Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!
Christian Fischer
Wernau
P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de
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