Rubrik | Ausbildung |
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Thema | Atemschutznotfall-Gruppe | 14 Beiträge |
Autor | Mart8in 8L., Illingen / Baden-Württemberg | 667227 |
Datum | 14.02.2011 23:24 MSG-Nr: [ 667227 ] | 6623 x gelesen |
Infos: | 14.02.11 2. Bericht 14.02.11 Emder Zeitung zum Thema
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Feuerwehrdienstvorschrift
Feuerwehrdienstvorschrift
Grundgesetz
Ja schon klar.
Ich hab dies von Bekannten aus Ösiland schon mitbekommen. Die machen in der Zwischenzeit das vom Alarmstichwort und der Tageszeit und des Tages abhängig, ob Sie ein SicherungsLF dazu haben wollen oder nicht. Das ist in den jeweiligen AAO´s so hinterlegt.
Und wenns in Gottes Namen halt den ersten Trupp erwischt, dann muß ich halt noch mit meinem alten FWDV 7 Sicherheitstrupp auskommen, bis mein Schwerer Sicherheitstrupp da ist
Und das mit dem Einheitlichen Ausbilden scheint bei Feuerwehrs ja eh so eine Sache zu sein!
Ich dachte schon mit Juristen zu arbeiten ist anstrengend,wenn 3 Juristen ein und das selbe Gesetz vor sich haben, sind da mindestens 5 Meinungen.
Wir haben eine FWDV und haben zig Varianten. Aber alles innerhalb der DV! :-)
Meine private Meinung! § Artikel 5(1) GG
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