DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
Moin,
Geschrieben von Hanswerner Kögler
Mal davon ab das Schutztrennung alles andere als "Dumm" ist, woher nimmst Du den Rest?
Dumm wird's, wenn es nicht bei ST bleibt. Aber schon ein übliches Halogenstativ wäre ein Fall von STmmV statt ST...
Auch die "Baumarktdinger" unterliegen einer Norm, wenn man sie denn einhält -> DIN 6280.
Ja, WENN. Das ist ja das Problem, mit den Baumarkt-Dingern. Die Norm ist nicht im geringsten verbindlich. Es gibt definitiv Exemplare, die z.B. Schuko + CEE blau enthalten und dann im Handbuch steht "Anschluss von nur einem Betriebsmittel zulässig".BTST, mal schauen ob ich noch Fotos davon ausgraben kann. Da ist dann auch kein Sicherungsautomat, ein zweipoliger noch viel weniger (wobei das erst bei mehreren Automaten parallel technisch relevant wird). Bestenfalls 'nen rückstellbarer Thermnoschutz, wenn überhaupt...
Geschrieben von Hanswerner KöglerOb Du es glaubst oder nicht, auch für die "kleine" Norm verlangt die Sicherheit nach VDE 0100-728
Nee, die 0100-728 ist seit Jahren zurückezogen... 0100-551 wäre aktuell. Nur blöd, dass VDE/DKE sich auf den Standpunkt stellt, Zusammenstecken von Fertigteilen betrachten wir nur als Betreiben, nicht als errichten. Die ganze 0100 sei somit nicht anzuwenden, das wäre ein Problem von Herstellern und GPSG. Wenn die da was ins Handbuch schreiben, reicht das völlig aus, anderes interessiere höchstens Zivilrechtlich im Nachgang zu Schadensfällen. Warum dann 0100-551 tragbare Moppel kennt und welchen Sinn es hat, Normen mit Leitcharakter wie die 0100-410 - Schutz gegen elektrischen Schlag für verzichtbar zu deklarieren ist dann eine andere Frage. würde aber anderenfalls das Problem aufwerfen, dass insbesondere die Moppelwelt mit der aktuellen 0100-410 kollidiert.
bei Überlast <50V Klemmenspannung
Da es um die Klemmenspannung und nicht die mögliche Berührspannung zwischen zwei Teilen geht, nur bei Asynchronmaschinen realistisch.
oder Abschaltung bei 1,5Ohm Schleifenwiderstand.
Und jetzt rechnen wir zum Vergleich mal den Schleifenwiderstand von FwDV&FUK-konformen 2x50m 2,5² + 2x 10m 1,5² Anschlussleitung nach.
Und gucken obendrein, was ein bestimmter, Fw-gängiger 8kVA-Typ zu 'nem Kurzschlussversuch mit normgerechten 1,5 Ohm sagt. Thermische Auslösung nach ~40 sek. Nein, kein Einbruch unter 50V. Wenn nichtmal die "gute" DIN-Markenware sich zuverlässig an 6280-10 und 14685 hält...
Denn die Steckdosen in IP67 beim "Richtigen" sind wegen dem Rest-IP nicht deshalb wichtig, sondern eigentlich für Kupplungen im "Freien Feld" kompatibel.
Naja, die Stecker passen doch auch in Normale Schuko-Dosen?! Wenn die Automatenklappe 5cm weiter eh nur IP 43 bietet, ist 67 dort nur Spielerei, nebeneffekt mechanische Verriegelung und sie "besser" aus.
Geschrieben von Hanswerner Kögler
Einen Euro-Stecker oder Steckernetzteil kann man nämlich auch in einer IP67-Steckdose versenken.
Klar, aber ein Steckdosenhersteller wird sich schwer tun, auf eine pauschale Frage nach IP-Schutzart im gesteckten Zustand 'ne Festlegung zu treffen, wenn nicht beide beteiligten Teile der Steckverbindung glasklar definiert sein.
Gruß,
Thorben
 Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen
|