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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Kostenträger bei (berechtigter) Wohnungsöffnung durch Nachbarn | 13 Beiträge | ||
Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 667451 | ||
Datum | 16.02.2011 12:11 MSG-Nr: [ 667451 ] | 4597 x gelesen | ||
Geschrieben von Henning Koch
Das war auch mein erster Gedanke. Durch die Hilferufe bzw. das Klopfen ist es wohl als mutmaßlicher Wille der Frau anzunehmen, dass man ihr helfen soll. Das Verhalten des Nachbarn war in meinen Augen sehr angemessen und es wurde nur geringer Schaden verursacht, der zur Einleitung der Hilfe angemessen war. Somit würde ich sagen, dass die Kosten durch die Frau übernommen werden müssen. Ob das ihre Versicherungen tragen, muss sie wohl mit denen verhandeln. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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