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Thema | AED / PAD unterschied? Nutzung nur mit Lehrgang? | 87 Beiträge |
Autor | Knut8 K.8, Nordendorf / Bayern | 667869 |
Datum | 18.02.2011 17:07 MSG-Nr: [ 667869 ] | 31287 x gelesen |
Medizinprodukte-Betreiberverordnung
Automatisierte externe Defibrilator (Laiendefibrilator)
Medizinprodukte-Betreiberverordnung
Automatisierte externe Defibrilator (Laiendefibrilator)
Geschrieben von Sebastian Rakdie Bayern, Beginn allen Übels...
Das ist nicht nur beleidigend für jeden Bayern (zu denen ich mich nur im Herzen zähle) sondern führt zu keinen nennswert konstruktiven Fortgang dieses Threads.
Geschrieben von Sebastian RakInteressant, da die MPBetreibV grammatisch etwas aussagt, ohne Interpretation. Der ehrenamtliche HiOrg´ler geht außerhalb des Einsatz im Rettungsdienst wohl selten einem wirtschaftlichen Zweck nach. Täte er dies, wäre die Gemeinnützigkeit des Vereins schnell dahin.
Eine "grammatische Aussage kann ich zwar nicht erkennen, ich denke aber ein Jurist sollte des Deutschen mächtig sein?! Deiner Argumentation folgend wäre außerdem noch ein anderer Aspekt denkbar:
Wenn nicht die Arbeitnehmer wie oben angesprochen gemeint sind, dürfen AED dann nur von Arbeitgebern und Arbeitslosen ohne Unterweisung bedient werden? Das wäre sicherlich interessant, denn ob all die Kommunden dann die PAD noch aushängen ist fraglich.
Geschrieben von Sebastian RakBerechtigtes Interesse besteht, da in Deutschland (z.B. in Freiwilligen Feuerwehren) sicher gern Hunderte Betreiber von AEDs auf Einweisung und Schulung verzichten würden, was ich verurteilen müsste und um deine neue Auslegung der MPBetreibV zu untermauern.
Das ist Blödsinn! Zum einen wäre es ja schön wenn es hunderte von Betreibern gäbe welche AED nicht kommerziell nutzen , zum anderen schulen diese meistens schon aus eigenem Interesse. Oder welcher Betrieb kauft sich ein Werkzeug für 2,5 TEURO wenn es niemand bedienen kann?
Und nochmals zum Mitschreiben: Diese Auslegung kommt nicht von mir.
Geschrieben von Sebastian RakNicht nur vertrauen, sondern zitieren und ist dies aufgrund der "verschlossenen" Quelle nicht möglich, bitte wenigstens darauf hinweisen.
Zitieren ist nur bei der Nutzung der gleichen Wortwahl notwendig, inhaltliche Ergebnisse können unter Nennung der Quelle wiedergegeben werden. Dieses ist geschehen:
Geschrieben von Knut Kobbe
Diese Interpretation kommt von Juristen der Polizei in Bayern und des Staatsministerim des Inneren.
Geschrieben von Knut Kobbe
Soviel mal im Kurzen, da ich nicht mehr die damalige Position innehabe, habe ich auch keinen Zugriff mehr auf die damaligen Akten. Bei berechtigtem Interesse werde ich meinen Kollegen mal um Akteneinsicht bitten.
Gruß Knut
"Das Leben jeden Feuerwehrmannes erfährt irgendwann einmal einen Knick!"
(J. Stiegel, 2009)
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| 20.01.2011 15:18 |
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., Berlin | |