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Rubrik | First Responder | zurück | ||
Thema | AED / PAD unterschied? Nutzung nur mit Lehrgang? | 87 Beiträge | ||
Autor | Knut8 K.8, Nordendorf / Bayern | 668093 | ||
Datum | 20.02.2011 10:07 MSG-Nr: [ 668093 ] | 31229 x gelesen | ||
Geschrieben von Sebastian Rak Diese Verordnung gilt für Medizinprodukte, die gewerblichen und wirtschaftlichen Zwecken dienen und in deren Gefahrenbereich Arbeitnehmer beschäftigt sind. Hmm, dann will ich mich mal in einer grammatikalischen Aussage deiner Definition versuchen: Vorgabe:MPBetrV gilt für Medizinprodukte - Bedingung (1): "die gewerblichen und wirtschaftlichen Zwecke dienen" und Bedingung (2): "in deren Gefahrenbereich Arbeitnehmer beschäftigt sind" Umkehrschluss: Die MPBetrV gilt nicht für Geräte die ausschließlich entweder gewerblichen und wirtschaftlichen Zwecke dienen oder in deren Gefahrenbereich sich ausschließlich Arbeitnehmer ohne gewerblichen und wirtschaftlichen Zweck aufhalten. Hmm, ich vertraue da eher auf die juristische Aussage, die macht in meinen Augen mehr Sinn. Obwohl Du mit Deiner Definition tatsächlich, wenn auch auf anderem Wege, meine Aussage untermauerst: Die MPBetrV gilt nicht für Feuerwehren ohne eigenen Rettungsdienst und auch nicht für für Polizisten (die nicht im ÄDdP eingesetzt sind). Gruß Knut P.S.: Wenn das oben eher einer logischen denn einer grammatikalischen Aussage ähnelt, dann liegt das darin begründet, dass mir weder in Schul- noch Studienzeiten jemals der Begriff "grammatische Aussage" begegnet ist. Eher schon eine der Semantik zuzuordnende, oder sich einer Grammatik bedienende, aber was weiss ich schon... "Das Leben jeden Feuerwehrmannes erfährt irgendwann einmal einen Knick!" (J. Stiegel, 2009) | ||||
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