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Thema | AED / PAD unterschied? Nutzung nur mit Lehrgang? | 87 Beiträge |
Autor | Ingo8 z.8, Handeloh / Niedersachsen | 668135 |
Datum | 20.02.2011 13:14 MSG-Nr: [ 668135 ] | 31228 x gelesen |
In My Humble Opinion - Meiner bescheidenen Meinung nach
Sanitäts-Helfer
auch als Sanitäter bezeichnet
je nach Organisation wird die Ausbildung unterschiedlich (SAN-A bis C (DRK), Einsatzsanitäter nach AV 10 (MHD) Sanitäter B2 (JUH)) bezeichnet.
Die Ausbildung hat unterschiedliche Zeitansätze.
Die nächst höhere Qualifikation ist der Rettungshelfer (RH)
Automatisierte externe Defibrilator (Laiendefibrilator)
Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
Geschrieben von Sebastian RakDiese Verordnung gilt für Medizinprodukte, die gewerblichen und wirtschaftlichen Zwecken dienen und in deren Gefahrenbereich Arbeitnehmer beschäftigt sind.
IMHO ist mit "gewerblich" im Sinne der Vo auch die auf Wiederholung ausgerichtete ehrenamtliche Tätigkeit gemeint.
Ich kenne zumindest keine Hiorg die nicht für die Geräteeinweisungen bei den Ehrenamtlichen sorgt.
bei uns werden die SanH auf 3 unterschiedliche AED (FRED, FRED easy, CU-ER1) und ab RS auf 3 unterschiedliche RD-Defi (Zoll-M, LP12, LP15) eingewiesen.
Gruß
Ingo
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| 20.01.2011 15:18 |
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., Berlin | |