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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Unfalldatenspeicher | 28 Beiträge | ||
Autor | Tanj8a S8., Langenselbold / Hessen | 668288 | ||
Datum | 21.02.2011 12:24 MSG-Nr: [ 668288 ] | 16354 x gelesen | ||
ansich ja nicht schlecht, nun kommt aber das große ABER: Von meinem Mann der Freund macht Gerichtsgutachten für Verkehrsunfälle und dessen Meinung ist "die Kamera kann als Beweismittel nicht zugelassen werden, denn das Videomaterial ist nicht manipulationssicher". Ich kann nicht das Gegenteil sagen, denn es gibt leider mal gute Software wo man das Videomaterial etwas verändern kann.Und die Kamera ist nicht verplombar und hat keinen internen Speicher wie beim UDS dass nur Sachverständige auslesen können. Die Kamera sieht auch nicht ob ich geblinkt habe, ob bei Dämmerung das Licht an war. Es spricht manches dafür und manches dagegen. Dafür "Fahrerflucht", dagegen "als Beweismittel etwas schwierig" gute Anwälte halten dagegen an. Lasse mich aber gerne aufklären. | ||||
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