Rubrik | Atemschutz |
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Thema | Keine G26 ---HAFTUNG???? | 42 Beiträge |
Autor | Knut8 K.8, Nordendorf / Bayern | 668452 |
Datum | 22.02.2011 08:43 MSG-Nr: [ 668452 ] | 14747 x gelesen |
Feuerwehrdienstvorschrift
Atemschutzgeräteträger
Atemschutzgeräteträger
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Feuerwehrmann
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
FwDV 7 "Atemschutz": 4. Abs. 3+4:
"Jeder Atemschutzgeräteträger muss - neben der organisatorischen Verantwortung des Leiters der Feuerwehr - aus eigenem Interesse heraus dafür Sorge tragen, dass die regelmäßige Nachuntersuchung innerhalb der vom Arzt festgelegten Frist durchgeführt wird.
Fühlt sich die Einsatzkraft zum Tragen von Atemschutz nicht in der Lage, muss sie dies der zuständigen Führungskraft mitteilen."
ERGO: Der AGT ist für sich selbst verantwortlich, der Leiter der Feuerwehr muss ihm lediglich die Möglichkeit geben die G26 rechtzeitig machen zu können. Will der Gf ihn einsetzen, kann er das tun so lange der AGT seine Unfähigkeit nicht kund tut. Das hat übrigens nicht nur mit der G26/3 etwas zu tun, sondern können auch akute "Unpässlichkeiten" sein.
Setzt sich also der Kamerad einfach auf den AGT-Platz und rüstet sich aus, muss der GF davon ausgehen, das dieser FM zum Atemschutzeinsatz tauglich ist. Der GF hat die Verantwortung das die Grundsätze eines Atemschutzeinsatzes erfüllt werden, alles andere geht ihn nichts an.
Ist natürlich dem GF bekannt, das der Kamerad nicht einsatztauglich ist, dann sieht es ganz schlecht für ihn aus...
Gruß Knut
"Das Leben jeden Feuerwehrmannes erfährt irgendwann einmal einen Knick!"
(J. Stiegel, 2009)
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